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TIMO STAPF - Rechtsanwalt und Fachanwalt

Umgangsrecht - Schwierigkeiten der Kindseltern in der Kommunikation untereinander zwischen den Umgangsterminen Vater – Kind

Bei Trennungen sind auch immer die Kinder betroffen. Und nicht selten werden die Kinder instrumentalisiert. Sie werden zu Boten gemacht oder zu Spitzeln oder der Umgang wird einfach verweigert.

Es gibt aber auch manchmal Schwierigkeiten mit dem Alltagsleben der Mutter und dem Kind und dem Anspruch den der andere Elternteil an die Auskunftspflicht der Mutter stellt.

An einem konkreten Fall wird das deutlich:

In den Augen der Kindsmutter wurde diese vom geschiedenen Ehemann geradezu ausspioniert und fühlte ich genötigt über den Tagesablauf des Kindes immer ganz genaue Informationen an den Kindsvater zu übermitteln. Am Besten ein Tagesprotokoll und mehrfach täglich E-Mails.
Der Vater sah das anders. Er fühlte sich von der Mutter gar nicht informiert über für ihn wichtige Dinge. Er hat deshalb immer nachgefragt, weil sein Informationsbedürfnis aus seiner Sicht nicht erfüllt wurde.

Worüber muss informiert werden?

In dem klassischen Fall treffen zwei Erwartungen aufeinander. Die Mutter, die den Alltag mit dem Kind erlebt, ist damit beschäftigt das Wochenpensum zu absolvieren und ist damit beschäftigt, dass der „Laden läuft“.

Dinge des täglichen Lebens darf und muss die Mutter selbständig und ohne Rücksprache mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil erledigen. So darf die Mutter z.B. einen Routinetermin beim Zahnarzt ohne Rückmeldung beim Kindsvater wahrnehmen oder die Zustimmung zu einem Ausflug der Schulklasse in ein Museum genehmigen.

Wichtige Entscheidungen müssen jedoch mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil besprochen werden. Dieser ist frühzeitig darüber in Kenntnis zu setzen. Dies sind z.B. der Schulwechsel, ein Umzug in eine andere Stadt oder womöglich eine Operation, die durchgeführt werden muss. Hier hat die Mutter eine Informationspflicht.

Lösungsansatz

Gibt es nun die angesprochenen Probleme zwischen den Eltern bezüglich der Mitteilung des Alltagslebens, der Alltagsprobleme des Kindes, biete sich ein Umgangsbuch an.

Hierin notiert die Kindsmutter in Stichpunkten diejenigen Dinge, die ihr die Woche über aufgefallen sind und von denen sie glaubt, dass sie den Vater interessieren könnten. Das könnte etwa die Mitteilung sein, dass der Zahnarzt bei dem Routinebesuch nichts festgestellt hat oder dass das Kind von der Schaukel gefallen ist, aber nichts passiert ist.

Dieses Umgangsbuch nimmt das Kind mit zum Vater in dessen Umgangswochenende.

Der Vater schaut nun in dieses Buch und hat einen Überblick was in der Zeit seit seinem letzten Umgang passiert ist. Er kann einzelne Punkte aufgreifen und diese mit dem Kind besprechen. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Kindsvater das Kind nicht gleich in den ersten Minuten des Umgangs „ausfragen“ muss, um sein Interesse an Neuigkeiten zu stillen, sondern er kann zu gegebener Zeit in das Buch schauen.

Das Kind selbstverständlich auch. Es ist ein offenes Buch.

Der Vater schreibt nun in dieses Umgangsbuch seine Anmerkungen oder Fragen an die Mutter und erhält diese dann beim nächsten Besuch des Kindes beantwortet.

Dieses Umgangsbuch ist nur eine Notlösung in den beschriebenen Fällen. Es ist aber eine sehr gute Art die Informationsschwierigkeiten und damit Streitpotential zu entschärfen. Die Mutter wird nicht länger ständig mit Fragen konfrontiert und der Vater erhält Auskunft über die Dinge, die in der Zeit seit dem letzten Umgang passiert sind.

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