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Neue Selbstbehaltssätze der Düsseldorfer Tabelle 2015

Mit Wirkung zum 01.01.2015 ändern sich die Selbstbehaltssätze in der Düsseldorfer Tabelle wie folgt:

 

Unterhaltspflicht gegenüber

Selbstbehalt
bisher

Selbstbehalt
ab 2015

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung),
Unterhaltspflichtiger erwerbstätig:

1.000,- EUR

1.080 EUR

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger
nicht erwerbstätig:

800,- EUR

880,- EUR

anderen volljährigen Kindern:

1.200,- EUR

1.300,- EUR

Ehegatte oder betreuender Elternteil eines nichtehelichen Kindes:

1.100,- EUR

1.200,- EUR

Eltern:

1.600,- EUR

1.800,- EUR

 

 

Die Unterhaltsbeträge für die Kinder sind unverändert geblieben, dh. der Mindestunterhalt für Kinder von

0-5 liegt bei 225 €

6-11bei 272 €

12-17 bei 334 €

und ab 18 Jahren bei 304 €.

 

 

 

 

 



 

 

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