• Fachanwalt Familienrecht Mannheim Stapf

    Aktuelle Urteile
    Rechtsanwalt Timo Stapf

TIMO STAPF - Rechtsanwalt und Fachanwalt

Folgender Hintergrund: Die Eheleute sind geschieden und der Ehemann wurde verpflichtet, nachehelichen Unterhalt in Höhe von 500 € an seine geschiedene Frau zu zahlen.

Wann endet nun diese Unterhaltsverpflichtung?
Nach § 1586 BGB erlischt der Unterhaltsanspruch mit Wiederheirat der Berechtigten, bei Begründung einer Lebenspartnerschaft oder bei deren Tod.
Daneben sind an Verwirkungsgründe zu denken nach § 1579 BGB, wie etwa wenn die Berechtigte in einer verfestigten Lebenspartnerschaft lebt.

Was ist aber, wenn der Verpflichtete vor der Berechtigten stirbt? Geht der Anspruch der Berechtigten dann damit automatisch unter oder müssen die Erben dem Anspruch weiter entsprechen?
Das Gesetz gibt in § 1586b BGB eine relativ komplizierte Lösung vor.
Danach endet die Unterhaltspflicht nicht automatisch mit dem Tod, sondern geht auf die Erben über, allerdings nur in Höhe des potentiellen Pflichtteils der Berechtigten.

Mit anderen Worten: Stirbt der geschiedene Mann und ist wieder verheiratet und es gibt ein Kind, muss zum Zeitpunkt des Erbfalls das Vermögen des verstorbenen Unterhaltsschuldners festgestellt werden. Die geschiedene Ehefrau erhält dann entsprechend ihrem Pflichtteil so lange Unterhalt weiter. Dabei wird angenommen die Eheleute seien noch verheiratet. Die zweite Ehefrau spielt dabei keine Rolle, jedoch das Kind bzw. alle Kinder des Erblassers. Die Erbquote der geschiedenen Ehefrau liegt nach § 1931 BGB bei ¼; der Pflichtteil entspricht der Hälfte davon.

Beispiel: Der verstorbene geschiedene Ehemann hinterlässt 50.000 €. Die geschiedene Ehefrau hat einen Anspruch auf die oben genannten 500 €. Die Erben müssen damit aus der Erbquote von 1/8 (Pflichtteil aus ¼) aus 50.000 € den Unterhalt an die geschiedene Frau weiterzahlen. Dies sind 6.250 €.
Die Weiterzahlung kann in monatlichen Raten wie vorher erfolgen oder in einer Einmalzahlung.
Dieser Unterhaltsanspruch ist dann erloschen.

IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Design, SEO, Hosting MANNHEIMS-WEB & Kurpfalz-Webdesign