• Fachanwalt Familienrecht Mannheim Stapf

    Aktuelle Urteile
    Rechtsanwalt Timo Stapf

TIMO STAPF - Rechtsanwalt und Fachanwalt

Für die Beurteilung, ob ein ehebedingter Nachteil vorliegt oder nicht, ist die Zeit ab Eheschließung maßgeblich.

In einem Fall stritten sich die Eheleute um nachehelichen Unterhalt. Hier stellt sich immer die Frage, ob ein ehebedingter Nachteil dadurch entstanden ist, dass die Ehefrau während der Ehezeit nicht ihrem Beruf nachgegangen ist, sondern zuhause geblieben ist, die Kinder erzogen hat und dann als die Kinder größer waren nur noch halbtags gearbeitet hat.
In dem hier besprochenen Fall ist es aber so, dass die Ehefrau ein Kind vor der Ehe bekommen hatte und in der Ehe noch ein Kind von dem dann Ehemann. Die Ehefrau macht damit nun auch solche Umstände geltend, die vor der Ehezeit stattgefunden haben. Auch diese Umstände würden zum ehebedingten Nachteil beitragen.
Das OLG geht davon aus, dass Umstände aus dem vorehelichen Zusammenleben ausnahmsweise dann zu berücksichtigen sind, wenn diese mit der Betreuung und Erziehung von Kindern, welche vor der Eheschließung geboren sind, zusammen hängen.
Das hat der BGH abgelehnt. Der BGH geht davon aus, dass es darauf ankommt, inwiefern durch die Ehe Nachteile im Bezug auf die Möglichkeit, für den eigenen Unterhalt zu sorgen, eingetreten sind.
Allerdings wird davon keineswegs die Kinderbetreuung, die vor der Ehe von der Ehefrau praktiziert wurde, berücksichtigt. Die Eheschließung wirkt also nicht auf das voreheliche Zusammenleben zurück. Genauso wenig wird aber die voreheliche Kinderbetreuung auf die Ehedauer angerechnet. Dies gilt auch, wenn die Ehefrau vor der Eheschließung von einer Voll-zu einer Teilzeittätigkeit gewechselt hat.
Ein ehebedingter Nachteil ist jedoch darin zu sehen, dass die Ehefrau nach der Eheschließung die Kinderbetreuung fortsetzt und sie wegen der fortgesetzten Rollenverteilung auf eine (volle) Erwerbstätigkeit verzichtet. So entsteht der Ehefrau eine dauerhafte Einkommenseinbuße.

BGH Urteil vom 7.3. 2012 – XII ZR 25/10

IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Design, SEO, Hosting MANNHEIMS-WEB & Kurpfalz-Webdesign