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TIMO STAPF - Rechtsanwalt und Fachanwalt

Die neue Düsseldorfer Tabelle bringt neue Selbstbehaltssätze. Die Höhe des Kindesunterhalts bleibt erst einmal unverändert.

Diejenigen, die an die Sozialbehörde Unterhalt für ihre Eltern bezahlen müssen, dürfen sich über einen Anstieg ihres Selbstbehalts von 1.600 € auf dann 1.800 € freuen.

Für den Ehegatten erhöht sich der Selbstbehalt von 1.280 € auf 1.440 €.

Der Familienfreibetrag erhöht sich damit deutlich von 2.880 € bis Ende 2014 auf 3.280 € ab Januar 2015.

Dies ist eine erhebliche Änderung und führt zu einer deutlichen Reduzierung der Unterhaltszahlungen.

Es lohnt sich also, einen Blick auf die Berechnung des Sozialamtes zu werfen. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.

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