Das neue Namensrecht ist am 1.5.2025 in Kraft getreten und hat das alte Namensrecht, das veraltet war und viele Fallkonstellationen nicht berücksichtigt hat, ersetzt.
- Das neue Namensrecht in der Ehe
Es gibt neue Gestaltungsfreiheit bei Familiennamen. Gemeinsamer Doppelname für Ehepaare ist jetzt möglich. Im neuen Recht können Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nun einen gemeinsamen Doppel-Nachnamen aus ihren beiden Nachnamen bilden — z. B. „Becker-Schmidt“ oder „Schmidt Becker“.
Dabei kann die Reihenfolge kann frei gewählt werden. Der Doppelname kann mit oder ohne Bindestrich geführt werden. Es dürfen maximal zwei Namensbestandteile kombiniert werden.
Beispiel:
Heiner Müller und Andrea Schmidt können bei ihrer Ehe „Müller-Schmidt“ oder „Schmidt Müller“ wählen.
Die neuen Möglichkeiten gelten für Ehen, die nach dem 1. Mai 2025 geschlossen werden oder wenn die Ehepartner die Regeln auf ihre bestehende Ehe anwenden möchten.
- Das neue Namensrecht für Kinder: Namenswahl und Doppelname
Nachname bei Geburt
Für Kinder gilt nun eine deutlich flexiblere Bestimmung des Geburtsnamens:
Eltern können ihrem Kind einen Doppelnamen aus ihren Familiennamen geben (zwei Teile, mit oder ohne Bindestrich).
Vor der Reform konnten Kinder keinen solchen Doppel-Familiennamen tragen.
Dies gilt auch, wenn die Eltern selbst keinen Doppel-Familiennamen haben
- Erwachsene und Namensänderung
Erwachsene können jetzt Recht einmalig eine Namensdeklaration abgeben, um ihren aktuellen Namen entsprechend den neuen Optionen neu zu bestimmen — etwa einen Doppel-Nachnamen passend zu den heutigen Regeln.
Auch bei Adoptionen bringt das neue Recht mehr Entscheidungsspielraum:
Ein adoptierter Erwachsener muss künftig nicht automatisch den Namen der Adoptierenden annehmen, sondern kann seinen bisherigen Namen fortführen oder einen Doppelname wählen.
- Auswirkungen auf andere Bereiche
Mit der Namensreform können Ausweisdokumente entsprechend angepasst werden. Ein einmal deklarierter Name ist dann Rechtsbestandteil der Personendaten.
- Kein Automatismus für komplette freiwillige Namen
Die Reform erleichtert nicht pauschal jede gewünschte Namensänderung, sondern nur im Rahmen des Gesetzes.
- Fazit
Das neue Namensrecht bietet deutlich mehr Flexibilität und passt sich der jeweiligen familiären Änderung an.
- Beispiele
- Ehe ohne bisherigen gemeinsamen Namen
Ausgangslage:
- Andrea Schmidt
- Heiner Müller
Beide heiraten 2025.
Möglichkeiten nach neuem Recht:
- Beide behalten ihre Namen: Heiner Müller, Andra Schmidt
- Gemeinsamer Familienname:
- Müller-Schmidt
- Schmidt-Müller
- Müller Schmidt, also ohne Bindestrich
- Auch möglich: Nur eine Person nimmt den gemeinsamen Namen an.
- Ehe mit späterer Namensänderung
Ausgangslage:
- Adrea Schmidt
- Heiner Müller
Heirat 2018, gemeinsamer Name: Müller.
2025 entscheiden sie sich um und beide erklären beim Standesamt einen neuen Ehenamen in Schmidt-Müller
- Kind mit Doppelnamen, obwohl dessen Eltern keinen haben
Ausgangslage:
- Mutter: Andrea Schmidt
- Vater: Heiner Müller
Nicht verheiratet, keine Doppelnamen.
Geburt des Kindes 2026:
- Der Sohn kann heißen:
- Schmidt-Müller
- Müller Schmidt
- Patchworkfamilie
Ausgangslage:
- Mutter: Andrea Schmidt
- Neuer Ehemann: Heiner Müller
- Kind aus erster Beziehung: Lena Schmidt
Möglichkeiten:
- Lena behält ihren Namen (Schmidt)
- Lena erhält einen neuen Namen:
- Schmidt-Müller
- Bei Adoption durch den Stiefvater kann Lena auch
- Müller oder
- Schmidt Müller heißen
- Binationale Ehe
Ausgangslage:
- Andrea Schmidt (deutsch)
- Carlos García López (spanisch)
Namenswahl bei der Ehe:
- Gemeinsamer Name nach deutschem Recht:
- Schmidt-García
- Oder Anerkennung eines nach spanischem Recht gebildeten Namens
- Im Ausland geborenes Kind
Ausgangslage:
- Deutsches Ehepaar lebt in Frankreich
- Eltern: Schmidt und Müller
Geburt in Frankreich:
- Kind wird dort als Schmidt Müller eingetragen
Dieser Name kann jetzt direkt auch in deutschen Registern geführt werden, ohne gesonderte Namensbestimmung.
- Volljährige Person ändert Namen nach neuem Recht
Ausgangslage:
- Jana Müller
- Eltern: Müller und Schmidt
2025 entscheidet sie sich:
- Namensdeklaration → Müller-Schmidt
Dies ist nur einmalig möglich und ohne wichtigen Grund
- Adoption eines Erwachsenen
Ausgangslage:
- Thomas Richter, 30 Jahre
- Wird von Ehepaar Müller adoptiert
Möglichkeiten:
- Neuer Name: Müller
- Oder: Richter-Müller
- Oder: Beibehaltung von Richter
Es gibt jetzt keine automatische Namensübernahme mehr.
- Gleichgeschlechtliche Ehe mit Kind
Ausgangslage:
- Ehepartnerinnen:
- Andrea Schmidt
- Hanne Müller
Namensentscheidungen:
- Gemeinsamer Name: Schmidt Müller
- Kind kann heißen:
- Schmidt-Müller, auch wenn nur eine Mutter biologisch ist
Das Namensrecht ist jetzt vollständig geschlechtsneutral ausgestaltet.
